Ausbildung

FAQ – ÖBA

  • Ich möchte Ayurveda-WohlfühlpraktikerIn werden und einen Gewerbeschein lösen, was sind die Voraussetzungen?
Der Beruf der/des Ayurveda-Wohlfühl-PraktikerIn ist in Österreich seit 2006 gewerberechtlich geschützt. Voraussetzung ist eine dreijährige Ausbildung mit mind. 765 Stunden Ayurvedatheorie und Praxis, 150 protokollierte Anwendungen, 130 Stunden schulmedizinischen Grundlagen und 20 Stunden Erste Hilfe. Gesetzliche Grundlagen.
Per Gesetz gibt es die Verpflichtung (GBl. II Nr. 135/2009 vom 6. Mai 2009) 40 Stunden Weiterbildungen innerhalb von fünf Jahren, nach Lösung des Gewerbescheins, zu absolvieren. Details zu Weiterbildungen.
  • Ich habe eine Ausbildung in Indien gemacht, kann ich jetzt einen Gewerbeschein lösen?
Voraussetzung ist eine dreijährige Ausbildung mit mind. 765 Stunden Ayurvedatheorie und Praxis, 150 protokollierte Anwendungen, 130 Stunden schulmedizinischen Grundlagen und 20 Stunden Erste Hilfe. Genaue Info [link]. Diese Frage kann grundsätzlich nur individuell beantwortet werden, bitte wenden Sie sich direkt an uns: office@berufsverbandayurveda.at
  • Darf ich Ernährungsberatung anbieten?
Nein. Ernährungsberatung ist in Österreich gesetzlich den DiätologInnen vorbehalten. Allerdings ist die Weitergabe des ayurvedischen Wissens nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Für genauere Info kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
  • Welche Möglichkeiten habe ich als Ayurveda-PraktikerIn?
Primär handelt es sich bei der Ayurveda-Wohlfühlpraktik um einen Massageberuf. Das heißt, es kann sowohl in der selbstständigen Praxis, als auch in einem Spa, Fitnesscenter oder in einer Arztpraxis massiert werden. Aber auch die Weitergabe des ayurvedischen Wissens in Form von Vorträgen, Workshops etc. ist ein weites Anwendungsfeld.

Hier finden Sie vom ÖBA zertifizierte Ausbildungsinstitute.
 
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