Weiterbildungen
Per Gesetz gibt es die Verpflichtung (GBl. II Nr. 135/2009 vom 6. Mai 2009) 40 Stunden Weiterbildungen innerhalb von fünf Jahren, nach Lösung des Gewerbescheins, zu absolvieren. Details zu Weiterbildungen.
Diese wird vom ÖBA kontrolliert und von den hier gelisteten Mitgliedern erbracht.